Vorsorgevollmachten
Sie möchten im Fall der Fälle nicht durch einen gerichtlich bestellten Betreuer vertreten werden?
Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie Ihre Angelegenheiten im Krankheitsfall beziehungsweise für den Fall, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie bestimmen eine Vertrauensperson, um an Ihrer Stelle die Entscheidungen zu treffen, die in Ihrem Sinne sind – und zwar in allen Lebensbereichen.
Betreuungsverfügung
Um eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch einen fremden Dritten zu vermeiden, sollte man mit einer Betreuungsverfügung seine Interessen frühzeitig im eigenen Sinne regeln. Hier werden z. B. Unterbringung, Ort und Art der Versorgung und vor allem Ihre persönlichen Betreuungspersonen genau festgeschrieben.
Patientenverfügung
Seit 2009 sind Patientenverfügungen bindend, wenn Sie selbst nicht mehr in der
Lage sein sollten, Ihre Vorstellungen zu äußern. Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, sich an Ihren schriftlich geäußerten Willen zu halten, wenn es um die medizinische Versorgung und Behandlung geht. Wichtig: Ihre Vorstellungen müssen eindeutig und rechtskonform formuliert sein.
Unternehmervollmacht
Sie sind selbständig oder haben ein Unternehmen? Dann können Sie Ihrer Verantwortung gegenüber Ihrer Familie, Ihren Geschäftspartnern und Angestellten durch
eine Unternehmervollmacht gerecht werden. Obwohl ca. 70% der deutschen Unternehmer sogenannte Ein-Mann-Betriebe sind, haben nur ca. 10% davon durch Vollmachten für den Ausfall des >>Chefs vorgesorgt.
Rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine E-Mail. Gern vereinbaren wir ein individuelles Beratungsgespräch mit Ihnen.
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